Aktuelle Entwicklungen
20 : 0 Beschluss:
Der Marktgemeinderat verrechnet für den Monat Februar 2021 keine Beiträge. Die Gebühren für den Monat März 2021 werden für die Kinder erhoben, welche die Bagatellregelung von fünf Tagen überschreiten.
Verkehrskonzept – Umsetzung Maßnahmen
20 : 0 Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von den geplanten Maßnahmen Kenntnis und genehmigt deren Erprobungen.
Bebauungsplan „Westlich der Stockheimer Straße“
Beratung des Vorentwufs und Zustimmung zum frühzeitigen Verfahren
19 : 1 Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt den Vorentwurf des Bebauunggsplanes „Westlich der Stockheimer Straße“, bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext zur Kenntnis und stimmt dem Vorentwurf zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Erschließungsbeitragsabrechnung Martin-Luther-Straße
Beschluss für die Abwägung nach § 125, Abs. 2 Baugesetzbuch
20 : 0 Abwägungsbeschluss:
Der Markt Türkheim hat die Straße „Martin-Luther-Straße“ endgültig hergestellt. Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus.
Für das Abrechnungsgebiet liegt für die Straßenverkehrsfläche sowie für die angrenzenden bebauten bzw. zur Bebauung geeigneten unbebauten Grundstücke kein Bebauungsplan vor. Nach § 125 Abs. 2 BauGB können diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und die Belange des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Vorliegend handelt es sich bei der „Martin-Luther-Straße“ um eine bereits seit längerem bestehenden Straße. Die Straße ist beidseitig bebaut bzw. bebaubar. Der Straßenverlauf ist durch die Bebauung bzw. Bebaubarkeit im Wesentlichen vorgegeben. Unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens war der Ausbau mit einer Breite von ca. 6,50 Meter erforderlich, aber auch ausreichend. Mithin ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und den privaten Belangen in Einklang steht.
Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind erfüllt. Der Marktgemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag für die Abwägung zur Erschließungsbeitragsabrechnung Martin-Luther-Straße zu.
Bündelausschreibung Kubus
20 : 0 Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt weiterhin an der Bündelausschreibung teil und entscheidet sich wie bisher für Ökostrom mit Neuanlagenquote.
gez. C. Kähler, Erster Bürgermeister gez. Unglert, Protokollführerin