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Übersicht

Allgemeine Formulare

Meldewesen

weitere Informationen Wohnungsgeberbescheinigung

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug (bei Abmeldung in das Ausland) schriftlich zu bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.

weitere Informationen über Melderegisterauskünfte

Einfachen Melderegisterauskunft (gelegentliche Nutzung)
Sie möchten über eine andere Person eine Einfache Melderegisterauskunft einholen. Dies können Sie hier veranlassen.
Eine Einfache Melderegisterauskunft ist allerdings kostenpflichtig. Sie müssen deshalb Ihre Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren geben. Die dabei angegebenen Daten dienen nur der Übergabe an ein beteiligtes Paymentverfahren. Eine Speicherung in der Gemeinde erfolgt nicht.

Einfache Melderegisterauskunft für Unternehmen und anderen privaten Einrichtungen
Sie wollen den Dienst „Einfache Melderegisterauskunft“  regelmäßig nutzen. Für Unternehmen und anderen privaten Einrichtungen besteht die Möglichkeit, nach erforderlicher Registrierung am Dienst „Einfache Melderegisterauskunft“ teilzunehmen. Die Nutzung dieses Dienstes ist (unabhängig von der Registrierung) kostenpflichtig.

Einfache Behördenauskunft für Behörden, Verbände und OrganisationenUnternehmen und anderen privaten Einrichtungen 
Der Dienst „Einfache Behördenauskunft“ steht Behörden, Verbänden und Organisationen zur Verfügung,Für die Registrierung werden verbindliche Angaben zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Behörde / Organisation benötigt. Ebenso ist ein Ansprechpartner zu benennen, der die Berechtigung erhält, weitere Nutzer für Ihr Unternehmen / Ihre Behörde oder Organisation anzulegen. Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung werden Ihre Angaben geprüft. Die erfolgreiche Freigabe wird Ihnen an die E-Mail-Adresse des gespeicherten Ansprechpartners mitgeteilt.

Auskunfts- und Übermittlungssperre
Auskunftssperre
Übermittlungssperre

weitere Informationen Beantragung Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz

Wenn Sie in Besitz eines neuen elektronischen Personalausweises sind (muss für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein) und ein passendes Kartenlesegerät haben, können Sie das Führungszeugnis auch direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. Hier geht´s zum Online-Portal

Flyer – Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Bauwesen

Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag

Bauanträge können ab März 2023 auch digital eingereicht werden

Erster Adressat im Unterallgäu ist künftig in den meisten Fällen das Landratsamt

Unterallgäu. Bauanträge mussten bislang bei der jeweiligen Gemeinde in Papierform eingereicht werden. Im Unterallgäu gibt es ab März auch die Möglichkeit, den Bauantrag digital einzureichen. Darüber informierte Christian Karrer vom Unterallgäuer Bauamt die Bürgermeister der Landkreis-Gemeinden bei der Bürgermeister-Dienstbesprechung. Diese fand in Lachen statt im neuen Bürgerraum.

Mit der Einführung des digitalen Bauantrags ändere sich auch etwas Grundlegendes, so Karrer: „Erster Adressat der Bauanträge – egal ob schriftlich oder digital – ist künftig das Landratsamt Unterallgäu.“ Lediglich Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge auf isolierte Abweichung, Befreiungen und Ausnahmen von örtlichen Bauvorschriften werden weiterhin bei der Gemeinde eingereicht.

Den digitalen Bauantrag reiche in der Regel der Planverfasser im Auftrag des Bauherrn ein. Dafür sei eine Zertifizierung nötig, zum Beispiel eine Bayern-ID (zu beantragen im BayernPortal), ein Elster-Zertifikat oder ein Authega-Zertifikat. Das Landratsamt Unterallgäu hat alle wichtigen Informationen zum digitalen Bauantrag und den Link zum BayernPortal auf einer Internetseite zusammengefasst unter www.unterallgaeu.de/digitaler-bauantrag

 

Folgende Anträge können digital eingereicht werden:

Im Bereich Baurecht:

  • Antrag auf Baugenehmigung
  • Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Antrag auf Teilbaugenehmigung
  • Antrag auf Vorbescheid
  • Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- oder Teilbaugenehmigung
  • Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids

 

Im Bereich Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren:

  • Baubeginnsanzeige
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme
  • Anzeige der Beseitigung
  • Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs

 

Im Bereich Abgrabungsrecht:

  • Abgrabungsantrag
  • Erforderliche Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
  • Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung
  • Antrag auf Vorbescheid
  • Anzeige und Erklärung im abgrabungsrechtlichen Verfahren

 

Der digitale Bauantrag für Bayern ist vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales entwickelt worden und wird sukzessive in Bayern eingeführt.

Sicheres Kontaktformular mit Bayern ID

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