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Wahlen

Kommunalwahlen am 08.03.2026

Briefwahlunterlagen

Für die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.
Diese wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Die Briefwahlunterlagen werden aufgrund der gesetzlichen Vorschriften erst ab Montag, 16. Februar 2026 versendet.
Ebenso ist die persönliche Abholung erst ab Montag, 16. Februar 2026 möglich.

So können Sie Briefwahlunterlagen beantragen:

Antrag im Internet

Antrag im Internet
Die Online-Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist in der Zeit vom 02.02.2026, 08:00 Uhr bis 01.03.2026, 23:59 Uhr möglich.
Sie können die Briefwahlunterlagen entweder über den auf Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code oder über online über das Service-Portal beantragen.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften erst ab Montag, 16.02.2026 per Post zugestellt.

Formular auf der Wahlbenachrichtigung

Formular auf der Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung hat auf der Rückseite ein Formular für die Briefwahl. Das können Sie ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlamt zurückschicken.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften erst ab Montag, 16.02.2026 per Post zugestellt.

per Brief oder E-Mail

Brief oder E-Mail
Sie schreiben selbst einen Antrag als Brief oder E-Mail mit Ihren persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse).
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften erst ab Montag, 16.02.2026 per Post zugestellt.

Wichtig: Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse (zum Beispiel Urlaubsort im Ausland) geschickt werden sollen, geben Sie die Adresse zusätzlich an.

Weitere Informationen

Es kann auch eine andere Person für Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen. Dazu ist eine spezielle Vollmacht nötig. Ein Betreuerausweis, eine Vorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht reichen nicht aus. Sie können eine eigene Vollmacht schreiben oder die „Vollmacht zum Abholen“ auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen. Die Person muss beim Abholen die Vollmacht und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Außerdem darf sie für höchstens vier Personen eine Vollmacht haben. Bitte denken Sie an Ihre Unterschrift! Bei Vollmachten benötigen wir immer eine Unterschrift im Original. Deshalb können Sie Briefwahlunterlagen in diesem Fall nicht im Internet oder per E-Mail anfordern.

Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass es zu Wartezeiten kommen kann.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können anschließend innerhalb von Deutschland kostenfrei per Post an das Wahlamt geschickt werden. Eine persönliche Abgabe ist hierfür nicht erforderlich.

Ergebnisse

Die Wahlergebnisse werden am Wahltag, 08.03.2026 nach der Auszählung ab 18:00 Uhr veröffentlicht.