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Sitzungsprotokoll vom 18.03.2021

Bebauungsplan „Südlich der Ramminger Straße“

20 : 0 Satzungsbeschluss
Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Türkheim beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan „Südlich der Ramminger Straße“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 18.03.2021, als Satzung.

Sozialwohnungsbau Keltenweg

19 : 2 Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt als Ausgang zu Balkon bzw. Terrasse eine nach innen aufgehende, zweiflüglige Türe mit einer lichten Weite von 1,60 m.

12 : 8   Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, Variante 2 a umzusetzen (Pelletkessel als Einzelkessel in Kombination mit einer thermischen Solaranlage).

Anpassung / Änderung der Einfriedungssatzung

3 : 17   Beschluss
Es wird bei § 2 folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
„Damit eine Bodenfreiheit für Kleintiere gewährleistet werden kann, muss zwischen Zaununterkante und Bodenoberkante ein Abstand von 0,15 Meter Höhe eingehalten werden. Bei (teil-)geschlossenen Einfriedungen müssen mindestens alle 2,00 Meter offene Abstände von mindestens 0,10 Meter Breite und 0,15 Meter Höhe vorgenommen werden.

17 : 3 Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die vorgestellte Fassung der Einfriedungssatzung vom 18.03.2021 mit den vorgenommenen Änderungen. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einfriedungssatzung des Marktes Türkheim vom 11.10.2019 außer Kraft.

Anpassung und Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung

3 : 17  Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, bei § 4 einen neuen Absatz 5 einzufügen:
„Stellplätze und ihre Zufahrten sind wasserdurchlässig (z. B. mit Rasengitter, Rasenschotter, Wabengittern, Drainbelag, haufwerksporiges Pflaster mit offenen Fugen) zu gestalten.“

 7 : 13  Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, bei § 4 folgenden neuen Absatz 6  einzufügen:
„Bei fünf oder mehr nebeneinanderliegenden Stellplätzen, ist entlang der Stellplätze ein mind. 1,5 Meter breiter, unversiegelter Streifen zu führen, der mit standortgerechten Sträuchern zu bepflanzen ist. Je fünf Stellplätze ist zusätzlich mind. ein Baum der 2. Wuchsordnung in dieser unversiegelten Fläche zu pflanzen. Die Bäume sind gegen Anfahrten zu sichern, die Bepflanzung ist fachgerecht zu pflegen und bei Ausfall entsprechend zu ersetzen.“

15 : 5 Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, bei § 4 folgenden neuen Absatz 7 einzufügen:

„Ab einer Anzahl von zehn notwendigen Stellplätzen sind bei mindestens zwei Stellplätzen die baulichen Voraussetzungen für eine Elektroladestation vorzusehen, die mindestens die Anforderungen als Normalladepunkt für Elektroautos gemäß § 3 Ladesäulenverordnung erfüllt.“

5 : 15  Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, bei § 5 folgenden neuen Absatz 3 einzufügen:

„Flachdächer oder flach geneigte Dächer (0-5°) von Garagen, Carports und Tiefgaragenzufahrten sind zu begrünen. Es kann auf eine Begrünung verzichtet werden, wenn die Fläche für Photovoltaik oder Solar genutzt wird.“

3 : 17  Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, bei § 5 folgenden neuen Absatz 4 einzufügen:
„Zufahrten zu Garagen und Carports sind wasserdurchlässig (z.B. mit Rasengitter, Rasenschotter, Wabengittern, Drainbelag, haufwerksporigem Pflaster mit offenen Fugen) zu gestalten.“

19 : 1  Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, den Paragraphen „Fahrradstellplätze“ neu in die Satzung einzufügen:

§ 8 Fahrradstellplätze

  • Die Anzahl der herzustellenden Stellplätze für Fahrräder ist nach den in der Anlage festgelegten Richtzahlen zu berechnen.
  • Werden bauliche oder andere Anlagen errichtet, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, so sind Fahrradstellplätze in ausreichender Anzahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen. Anzahl und Größe der Stellplätze richten sich nach der Art der vorhandenen und zu erwartenden Benutzer und Besucher der Anlagen.
  • Die Fläche eines Fahrradabstellplatzes soll mindestens 1,3 m² pro Fahrrad betragen. Diese Fläche kann bei der Aufstellung von Fahrradparksystemen unterschritten werden, wenn eine benutzerfreundliche Handhabung der Fahrräder gewährleistet ist. Jeder Abstellplatz soll von einer ausreichenden Bewegungsfläche direkt zugänglich sein. Abstellplätze sollen mit Fahrradständern ausgerüstet werden, die ein Anschließen des Fahrradrahmens ermöglichen.
  • Der Aufstellort von Fahrradabstellplätzen soll von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen leicht erreichbar und gut zugänglich sein.

18 : 2   Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die vorgestellte Fassung der Garagen- und Stellplatzsatzung vom 18.03.2021 mit den vorgenommenen Änderungen. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Garagen- und Stellplatzsatzung des Marktes Türkheim vom 08.03.2018 außer Kraft.

Zuschussantrag Waldkindergarten „Waldfüchse e.V.“

20 : 0   Beschluss
Der Marktgemeinderat übernimmt 50 % der nachgewiesenen Kosten der Blitzschutzanlage. Voraussetzung ist die Vorlage eines zweiten Angebotes.

gez. C. Kähler, Erster Bürgermeister          gez. B. Unglert, Protokollführerin

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