Anpassung der Hundesteuersatzung an die neue Mustersatzung
Ohne förmliche Beschlussfassung ist sich der Marktgemeinderat einig, dass § 2 Steuerfreiheit Abs. 1 b) wie folgt neu formuliert wird:
Steuerfrei ist das Halten von
b) Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind.
§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz
Erhöhung der Steuersätze
50 € für den 1. Hund
110 € für den 2. Hund
160 € für den 3. und jeden weiteren Hund
500 € für einen Kampfhund
§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz
Steuersatz für Kampfhund
Unterscheiden zwischen Hunde der Kategorie 1 und Kategorie 2
20 : 0 Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass bei Kampfhunden der zweiten Kategorie mittels Vorlage eines positiven Wesenstests der erhöhte Steuersatz für Kampfhunde nicht angewendet wird.
§ 6 Steuerermäßigungen
Steuerermäßigung zusätzlich auch für Hunde, die in Weilern gehalten werden
Ohne förmliche Beschlussfassung ist sich der Marktgemeinderat einig, die vom Steueramt vorgeschlagene Ergänzung in die neue Hundesteuersatzung aufzunehmen.
Aufnahme einer Züchtersteuer
Ohne förmliche Beschlussfassung ist sich der Marktgemeinderat einig, die vom Steueramt vorgeschlagene Ergänzung einer Züchtersteuer in die neue Hundesteuersatzung aufzunehmen.
20 : 0 Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt die vorgestellte Fassung der Hundesteuersatzung vom 15.04.2021 mit den vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen. Diese Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft. Mit Ablauf des 31.12.2020 tritt die Hundesteuersatzung vom 05.08.1980 und die Änderungssatzung vom 31.10.2001 außer Kraft.
Vorstellung First Responder
Beschluss über die Einführung und Finanzierung
20 : 0 Beschluss:
Der Marktgemeinderat begrüßt die Einführung des First Responder und unterstützt dies mit der Übernahme der einmaligen und laufenden Kosten wie vorgestellt.
gez. C. Kähler, Erster Bürgermeister gez. B. Unglert, Protokollführerin